Zitat:
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Zitat von Volker Ippig
Hallo Herr Regelmann,
nach meiner Auffassung gilt folgendes: WO-E 1.5.3 "Aufstiegsberechtigt in die Jugendligen sind .... in die Verbandsklasse - die Bezirksligaersten".
Sollte nun ein Meister der Bezirksliga verzichten gilt automatisch 1.5.6 "Verzichtet ein Meister auf den ihm zustehenden Aufstieg, so wird er -bei direkter regionaler Zuordnung- nacheinander durch ein eine der beiden in der Tabelle nächstplatzierten Mannschaften ersetzt.
D.h. der Zweite der Bezirksliga in der ein Meister verzichtet ist automatisch aufgestiegen, wenn er denn spielen will, wenn nicht bekommt sogar noch der Dritte eine Chance. Entscheidungsspiele dürfte es nicht geben.
Fraglich ist allerdings in der Tat was der Fachausschuß dazu sagen sollte, wenn es in der Verbandsklasse Nord sein sollte, da hier schon Sonderregelungen getroffen wurde, so z.B. dass nur 5 Vereine absteigen und damit nicht automatisch auf 10 Vereine reduziert wird.
P.S. Grüsse an Hufschmied Goodyear und Gipsy
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Hallo Herr Ippig,
"Meisterschaft, Auf- und Abstieg" wird unter WO-D 18 geregelt. Entscheidend ist hier WO-D 18.3.3 und 18.3.4.
Ihr Zitat (WO-E 1.5.3 bzw. 1.5.6) konnte ich nirgends finden. Unter WO-E 1 wird die "Vereinszugehörigkeit" geregelt.
MfG,
Jochen Regelmann