|
AW: kante mit belag beklebt
Wollt hier auch mal meinen Senf dazu geben.
1. weißes Kantenband ist erlaubt. (Laut dem der mich beim TTVN zum SR ausgebildet hat) Hatte in meiner Prüfung diese Frage falsch beantwortet.
2. In den Regeln steht über die Kante ausdrücklich nichts drin, so das man meinen könnte alles wäre erlaubt, allerdings
3. denke ich das das Aufbringen von Beägen oder gar Belagresten nicht zulässig ist. Ich würde einen solchen Schläger nicht zulassen, weil bei einem solchen Gerät, auch wenn der Belag an der Kante ordentlich abgeschnitten ist und nicht übersteht, tatsächlich doch übersteht.
Die Regel sagt das eine Seite schwarz und oder die andere rot bedeckt (durch Beläge oder Farbe) sein muß. Faktisch hat ein Schlägerblatt aber 4 Seiten egal welche Form es hat. Da in der Regel nur von 2 Seiten geredet wird, und in der Regel damit die Flächenseiten gemeint sind, ist nach meiner Meinung das Bekleben der beiden anderen nicht zulässig.
Aber vielleicht ist das auch alles Blödsinn und was weiß ich denn schon und wieso spielen andere anders als ich und warum haben einige mehr Netzbälle als andere und
Haben wir eigentlich keine anderen Probleme ?
Bis die Tage
Ebbiwan Kenobi
(May the Spin be with you)
|