Zitat:
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Zitat von Stevie G
Noch mal eine Fragen, im Aus- und Fortbildungsprogramm steht (T22)
"Für Trainer, die ihre Lizenzausbildung bis zum 31.12.2005 absolviert haben und schon an einer Trainingshospitation teilgenommen haben, gilt folgender Bonus: Sie bekommen 1/3 ihre nächsten 24 UE umfassender Fortbildungsverpflichtung erlassen (=8UE)."
wenn ich meine Ausbildung 1998 absolviert habe, kann ich dann eine Hospitation als Fortbildungsmaßnahme anerkennen lassen???
Hört sich in der Broschüre so an, als ob man sie nur anerkennen lassen kann, wenn sie schon gemacht wurde.
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Das ist m.E. anders gemeint, ich würde das so lesen:
Wenn Du als "C-Alttrainer" im letzten Jahr eine Hospitation absolviert hast und noch 2 weitere Tagesseminare besucht hast, dann musst Du im nächsten Zyklus nur 2 Tagesseminare oder ein Seminar und eine Hospitation absolvieren und bekommst die Lizenz wieder verlängert. Beispiel: Lizenz läuft bis 31.12.2007, absolviert wurde eine Hospitation in 05, ein Seminar in 06 und eins in 07, dann musst Du in 2008 bis 2011 nur 2 Seminare( oder ein Seminar +Hospitation) statt 3 besuchen, um die Lizenz bis 2015 verlängert zu bekommen.
Für die Verlängerung der C-Lizenz sind während der vierjährigen Laufzeit der Lizenz 24 Unterrichts-einheiten (1 UE = 45 Minuten) an Fortbildungsmaßnahmen zu absolvieren, damit die Lizenz verlängert werden kann. Im Rahmen der für den Erhalt der C-Lizenz erforderlichen Fortbildungsmaßnahmen ist die Durchführung einer Trainingshospitation möglich und sehr wünschenswert.
Für Trainer, die ihre Lizenzausbildung bis zum 31.12.2005 absolviert haben und schon an einer Trainingshospitation teilgenommen haben, gilt folgender Bonus: Sie bekommen 1/3 ihrer nächsten 24 UE umfassenden Fortbildungsverpflichtung erlassen (= 8 UE). Sie müssen also nur noch z.B. zwei Tagesseminare besuchen, um ihre Lizenz erneut verlängert zu bekommen.
Wenn es anders gemeint ist ruhig korrigieren.
Heribert Pilch