Ich bin eigentlich sonst kein Regelfreak, aber nachdem mir mein Abteilungsleiter absolut nicht glauben wollte, daß die Außenschicht hölzern sein muß, hab ich doch noch mal nachgeschaut. Und was soll ich sagen, er hat wohl doch recht!
Die bisher einzige Begründung war diese:
Zitat:
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Zitat von Fastest115
Also ich würde sagen nicht zugelassen. Lt ITTF Regeln A 4.2. darf die Carbonschicht nur zur Verstärkung der Klebung im inneren sein also zwischen 2 Holzschichten!
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Und genau das sagen die ITTF-Regeln A 4.2 nicht! Beweis:
Zitat:
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Zitat von ITTF-Regeln A 4.2
Mindestens 85 % des Blattes, gemessen an seiner Dicke, müssen aus natürlichem Holz bestehen. Eine Klebstoffschicht innerhalb des Schlägerblattes darf durch Fasermaterial wie Karbonfiber, Glasfiber oder komprimiertes Papier verstärkt sein.
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Hier steht, daß Carbon zur Verstärkung der Klebung im Inneren sein darf.
Hier steht nicht, daß dies der einzige Anwendungsbereich von Carbon ist. Wenn die Regelmacher dies erreichen wollten, hätten sie den zweiten Satz mit einem "Nur" oder "Lediglich" beginnen müssen.
(Nebenbei: Es ist auch kein Übersetzungsproblem diesmal, der englische Regeltext sagt das gleiche.)
Ich finde das eigentlich eindeutig.