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Zitat von Kaufrausch
Laut Wettspielordnung des SWTTV liegt die Sollstärke der Regionalliga bei 10, d.h. sie ist jetzt mit 11 schon überschritten. Dies bedeutet, das es in dieser Saison mindestens einen zusätzlichen Absteiger gibt, um wieder zur Sollstärke von 10 zurückzukehren. Maximal können lt. Satzung vier Mannschaften aus der Regionalliga absteigen.
Spielen wir dies mal in der Praxis lt. der SWTTV-Wettspielordnung durch:
zur Zeit 11 Teams; es steigen Langen und Mühlhausen II definitiv ab sowie Zeulenroda und Obertshausen auf. Herbonseelbach kommt aus der 2.Liga runter. Sollte Mühlhausen wie erwartet nicht aufsteigen, sind wir also wie erwähnt bei 12. Dies würde bedeuten, es muss bei praktischer Anwendung der Wettspielordnung sogar zwei zusätzliche Absteiger geben (es sind ja auch maximal insgesamt vier möglich). Wenn die Wettspielordnung also strikt angewendet wird, steigen Stadtallendorf und Preußen/Nieder-Roden (letztere aufgrund Spiel gegen Fulda wahrscheinlicher) zusätzlich ab. Dies hätte auch Auswirkungen auf den Abstieg in der Oberliga. Wenn "milde" verfahren wird, steigt nur Stadtallendorf noch ab und es wird wieder mit 11 gespielt. Alles andere ist aufgrund der bestehenden Regelung kaum umsetzbar.
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schau einfach bei tt-info in die Tabelle. Dort sind die Mannschaften markiert die absteigen müssen!
Das der SWTTV den Wortlaut der eigenen WSO nicht so umsetzt wie es allgemeinverständlich geschrieben ist, wurde schon mehrfach diskutiert, ist aber ein anderes thema.
Tatsache ist, wenn Mühlhausen das Aufstiegsspiel verliert, wird mit 12 Mannschaften gespielt.
Es sei denn es wird noch eine Mannschaft zurückgezogen (Kassel ?)