Zitat:
|
Zitat von platten
Der Staffelleiter hat strikt nach der Wettspielordnung vorzugehen und das Fehlen von Spielern (außer bei bestimmten Gründen) ist kein Grund ein Spiel zu verlegen.
Und jetzt ein Punkt der bei uns (TTVR) in der Staffelleiterordnung steht:
Der Staffelleiter darf keine Gefälligkeitsentscheidungen treffen und im Zweifelsfall strikt nach der WO entscheiden und da steht (siehe oben)
Das würde ich dem Staffelleiter so erklären, dann spurt er.
Was passiert, wenn ihr später auch einmal in der Situation vom Gegner seid, könnt ihr Euch aber auch vorstellen.
|
Wie dann spurt er???? Irgendwo etwas mißverständliches?
Spiel wurde einmal verlegt vom eigentlichen Spieltag auf einen in die Osterferien. Grund Halle stand nicht zur Verfügung. Beide einverstanden. Staffelleiter stimmt zu also ist der neue Termin nun der offizielle.
Nun will Mannschaft B das Spiel auf nen anderen Tag verlegen weil da Leute nicht können. A ist damit nicht einverstanden. Der Staffelleiter darf das Spiel lt WO nicht verlegen weil Fehlen von Spielern kein Grund ist. Wenn er es also nicht verlegt hat er alles richtig gemacht. Da kann B auch nicht protestieren oder zu ner höheren Stelle gehen...
Hoffe habe das jetzt alles so richtig zusammengefaßt?!