Zitat:
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Zitat von Porthos
[Als unbeteiligter an dem Spiel und nur indirekt Beteiligter 3. kann da garnichts machen....Manipulation ist immer möglich.]
Das sehe ich aber völlig anders. Eine Spielverlegung ist doch keine Privatangelegenheit zwischen den beiden betroffenen Vereinen und dem Spielleiter. Selbstverständlich kann zumindest jede der anderen Mannschaften in dieser Liga vors Sportgericht gehen. Und wenn das der Fall ist, dann sollte der Spielleiter schon eine gute und nachvollziehbare Begründung für die Verlegung haben. Sonst riskiert er nämlich, dass er vom Sportgericht eine auf den Deckel kriegt - und das macht sich in aller Regel nicht so besonders gut.
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Klar kann jeder vor irgend nen Gericht ziehen. Frage ist nur was es nutzt und ob es was bringt. Ist wie ne Tatsachenentscheidung beim Fußball.
Da geht auch kein Fan vors Sportgericht und klagt auf Rücknahme der roten Karte. oder keine Dritte Mannschaft die darunter leiden könnte das der fälschlich gesperrte spieler gegen ihren Konkurrenten dadurch fehlt.
Ne. Da muß man mal auf dem Teppich bleiben. klar kann man klagen. Meinetwegen beim Bindesgerichtshof...aber bringen wird das nicht viel. besonders nicht nachträglich an der Wertung des Spiels. Cooles Urteil wäre der Staffelleiter der was falsch gemacht hat wird gesperrt und der Kläger muß das Amt dann für die zeit übernehmen da er ja so schlau ist und die Regeln kennt