Einzelnen Beitrag anzeigen
  #330  
Alt 05.04.2006, 15:50
Philippoussis Philippoussis ist offline
registrierter Besucher
erfahrenes Forenmitglied
 
Registriert seit: 27.04.2000
Ort: Nürnberg
Beiträge: 403
Philippoussis ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt (Renommeepunkte ungefähr beim Startwert +20)
AW: Oberliga Baden-Württemberg 05/06

Zitat:
Zitat von TT-Spielerin
@ Philippoussis:
das dachte ich bisher eigentlich auch!!!
Bei uns Damen zieht nämlich Dresden aus der Regionalliga zurück.
Somit müsste dann Herrlingen drinbleiben und der Sieger aus dem Entscheidungsspiel Chemnitz II - Schwabhausen III (falls von denen jemand hoch will) und Betzingen aufsteigen. Richtig?
Ich frage, da es anscheinend auch eine Aussage von jemandem, der sich auskennen müsste, gibt, der behauptet, im Falle eines Rückzugs einer Mannschaft gäbe es keinen zusätzlichen Aufsteiger. (Aber wann denn dann )
Auszug aus der WO des STTV:

18 Auf- und Abstieg, Meisterschaft

18.1 Auf- und Abstieg sind vor Beginn der Spielzeit durch den erweiterten Sportausschuss
bindend zu regeln und den Vereinen schriftlich mitzuteilen.
18.2 Die erstplatzierte Mannschaft der Schlusstabelle ist Meister. Zur Ermittlung von Klassen- und
Gruppensiegern, von auf- und absteigenden Mannschaften entscheiden die Ergebnisse aller
ausgetragenen Spiele. Hierzu zählen auch kampflos oder durch Entscheidungen von
Rechtsinstanzen gewertete Spiele. WO/AB - D 19 ist zu beachten.
Bei Punktgleichheit entscheidet die größere Differenz zwischen den gewonnenen und verlorenen
Spielen, notfalls die Differenz zwischen den gewonnenen und verlorenen Sätzen.
Sind Spiel- und Satzdifferenz ausgeglichen, entscheidet der direkte Vergleich (Punkte,
Spiele und Sätze aus der Addition der Vor- und Rückrundenspiele) zwischen den
betroffenen Mannschaften.
Sind auch diese ausgeglichen, ist ein Entscheidungsspiel an einem neutralen
Austragungsort anzusetzen. Siehe auch WO/AB - D 20.
18.3 Grundsätzlich steigen in allen Spielklassen die Meister (Erstplatzierten) in die nächst höhere
Spielklasse auf und die beiden letztplatzierten Mannschaften der zu Beginn der
Rundenspiele teilnahmeberechtigten Mannschaften in die nächst niedrigere Spielklasse ab.
Von diesem Grundsatz gibt es folgende Ausnahme in der Regionalliga:
Abstieg, die drei letztplatzierten Mannschaften
18.3.1 Aufstieg in die Oberliga:
Oberliga Bayern: zwei Mannschaften des Bayerischen Tischtennis-Verbandes
Oberliga Baden-Württemberg: eine Mannschaft aus der Badenliga und eine Mannschaft aus
der Verbandsliga Württemberg-Hohenzollern
Oberliga Sachsen: zwei Mannschaften des Sächsischen Tischtennis-Verbandes
18.3.2 Verzichtet ein Meister auf den ihm zustehenden Aufstieg, so wird er nacheinander durch
eine der beiden in der Tabelle nächstplatzierten Mannschaften ersetzt. Dies gilt nicht bei
einem Verzicht auf die Teilnahme an Entscheidungsspielen.
18.3.3 Sind durch Spielklassenaufteilung mehrere gleichberechtigte Aufstiegsanwärter vorhanden,
gilt folgende Regelung:
- bei zwei untergeordneten Spielklassen steigen beide Aufstiegsanwärter auf.
- bei mehr als zwei Aufstiegsanwärtern sind Entscheidungsspiele anzusetzen, ggf. ist
ein Entscheidungsturnier auszutragen.
- verzichtet einer der möglichen zusätzlichen Aufstiegsanwärter, so wird er nicht durch
die nächstplatzierte Mannschaft ersetzt.
18.3.4 Steigt in einer Spielklasse und Gruppe die Anzahl der Mannschaften über die Sollstärke,
dann steigt am Ende der anschließenden Spielrunden so lange eine Mannschaft mehr ab,
bis die Sollstärke wieder erreicht ist.
18.3.5 Werden zur Auffüllung einer Spielgruppe auf den Sollstand über den normalen Aufstieg
hinaus zusätzlich Mannschaften benötigt, so werden diese in folgender Reihenfolge
herangezogen:
- bester Absteiger aus der aufzufüllenden Spielgruppe,
- Sieger des Entscheidungsspiels bzw. Entscheidungsturniers
- Zweiter des Entscheidungsturniers bzw. Verlierer des Entscheidungsspiels
- zweitbester Absteiger aus der aufzufüllenden Spielgruppe.

Eine Auffüllung der Spielklassen nach der Klasseneinteilung ist nicht mehr möglich.
18.3.6 Die süddeutschen Absteiger aus der 2. Bundesliga werden in die Regionalligen Süd
eingereiht.


19 Streichung, Zurückziehung

19.1 Streichung oder Zurückziehung einer Mannschaft zieht den Abstieg zumindest in die nächst
tiefere Klasse oder in die Spielklasse der nächst tieferen Mannschaft nach sich. Alle von
dieser Mannschaft ausgetragenen Spiele werden für ungültig erklärt. Falls eine andere als
die unterste Mannschaft eines Vereins gestrichen wird, sind alle weiterspielenden
Mannschaften umzubenennen.
Im Einzelnen gilt:
19.1.1 Mannschaften, die bis zum Meldetermin für die nächste Spielzeit für die ihr zustehende
Spielklasse nicht wieder gemeldet werden, beeinflussen die Auf- und Abstiegsregelung
nicht. Diese Mannschaften werden ersatzlos gestrichen.

19.1.2 Mannschaften, die bis zum Meldetermin für die nächste Spielzeit für die Ihr zustehende
Spielklasse zunächst gemeldet aber bis zum Zeitpunkt der Abgabe der
Mannschaftsaufstellungen zurückgezogen werden, werden ebenfalls ersatzlos gestrichen.


Möglicherweise versteht hier jemand die Regelung 19.1.1 falsch. Diese soll jedoch bedeuten, dass nicht automatisch die zurückziehende Mannschaft als erster Absteiger der vergangenen Saison gilt, sondern zunächst die Abstiegsregelung gilt, wonach in der 11er Liga die letzten drei als Absteiger zu bezeichnen sind. D.h. in unserem Fall ist der TTV NEA bester Absteiger, egal ob KA zurückzieht. Dann wird jedoch nach der Sollstärke gesehen und wieviele Mannschaften regulär für die Liga vorhanden sind. Werden dann Mannschaften benötigt gilt 18.3.5!

Dies stellt ausdrücklich keine Rechtsberatung dar...;-)
__________________
Philipp(oussis).
Mit Zitat antworten