Zitat:
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Zitat von Fozzi
Die Frage beantwortet sich doch aus meiner Antwort schon, oder? Es geht nach meiner Ansicht um den "Abwerkzustand". Sollte sich eine glatte Noppe abspielen und griffig werden ist sie für mein dafürhalten genauso verboten wie eine nachbehandelte Noppe, die glatter ist als der "Abwerkzustand".
Mir persönlich isses übrigens egal, was die Leute gegen mich machen. Für verboten halte ich es trotzdem!
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Ich hab Fozzis Posting mal hier herüber gebracht, im anderen Thread ist es Off-Topic, hier nicht.
So, nun zu Dir, Fozzi: Mit Deiner Aussage, die ich hier zitiert habe, gehe ich absolut konform, keine Frage.
Aber: Nein, Deine Antwort beantwortet eben genau das Gefragte meinerseits nicht. Du windest Dich drumherum.
Gut, es gibt also einen "Abwerkzustand". Wenn ich diesen Zustand mit einem Pflegeprodukt erhalten kann oder wieder herbeiführen kann, ist es dann verboten dieses zu verwenden, Deiner Meinung nach? Ja oder Nein?
Denn ich wiederhole zum dritten Mal: Es geht nicht um die Veränderung der Eigenschaften, sondern um Erhaltung und Wiederherstellung des von Dir so genannten "Abwerkzustandes".