Zitat:
Original geschrieben von jocar
Eine bayerische Meisterschaft ist natürlich eine offizielle Veranstaltung. Und wenn ein Spieler vom Bezirk nominiert wird, ist das Spiel auf Antrag des Vereins durch den Spielleiter zu verlegen bzw. neu anzusetzen. Der Spieler muss jedoch Stammspieler der betroffenen Mannschaft sein!
Die Frage, ob der Gegner damit einverstanden ist oder nicht, stellt sich hier nicht. Der Spielleiter muss von Amtswegen verlegen.
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Wie lange im Voraus steht der Termin für dieses Turnier eigentlich fest?
Wird nicht verlangt, dass in solchen Fällen vor Erstellung der Spielpläne bereits gesagt wird, dass an diesem Tag kein Spiel anzusetzen ist (so wird es z.B. in S/H für Jahreshauptversammlungen der Vereine gefordert).
Und wenn das versäumt wurde, hat man dann wirklich einen
Anspruch auf eine nachträgliche Verlegung?
Jens