Also wenn die außen und innen Seite des Handschuhs (laut Handschuhtennisregel von 1887 ,im Punkt 19.3 , Absatz 7.96 , in Zeile Pi)dem vorgesehenen Abstand der Noppen , (bzw im Punkte der Handschuhtenniswettspielordnung 44.1 ,Punkt 3,414 ,Absatz Euler ) der länge der vorgeschrieben Noppen(für dumme Nopen) übereinstimmt , bin ich mit euren Vorschlägen vollkommen
einverstanden!!!
Allerdings beantrage ich laut den Statuten der Vorliegenden Handschuhtennisordnung :
Ist es für jeden erkennbar das die oben angegebenen Randbedingungen zutreffen , das im Handel Bunte Beläge eingeführt werden dürfen !!!
Ich bin zwar kein Noppen (oder doch Nopen??) Spieler ,
aber diese gehören zu unserem Sport ,
UND DAS IST GUT SO !!!!!!!!!!!!