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AW: www.dttb.de
http://www.glossar.de/glossar/1frame...r/z_domain.htm
dort sind die zwei massgeblichen Urteile des BGH zu domain Namen erläutert, und wen ich mir das so durchlese denke ich, das der DTTB wenig aussicht auf Erfolg hätte, diesen Namen einzuklagen, allerdings weiß ich nicht in wie fern Verbands Namen geschützt sind
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"Nun, ich habe vor, sie [die Welt] zu erforschen, ohne sie vorher zu definieren!
Richard P. Feynman
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