
18.04.2006, 09:52
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TTT, TTR-befreit :-)
Foren-Stammgast 2000
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AW: www.dttb.de
Zitat:
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Zitat von Dieterkuhn
http://www.glossar.de/glossar/1frame...r/z_domain.htm
dort sind die zwei massgeblichen Urteile des BGH zu domain Namen erläutert, und wen ich mir das so durchlese denke ich, das der DTTB wenig aussicht auf Erfolg hätte, diesen Namen einzuklagen, allerdings weiß ich nicht in wie fern Verbands Namen geschützt sind
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naja, das kann man auch anders lesen: Auszug aus der Begründung zum BGH Urteil "shell.de":
Vor dem Landgericht und Oberlandesgericht München hatte die Klägerin Erfolg. Die Gerichte waren der Ansicht, der Beklagte verletze durch die Verwendung der Internet-Adresse "shell.de" das durch § 12 BGB geschützte Namensrecht der Klägerin. Aufgrund der überragenden Bekanntheit und Berühmtheit des Namens und der Marke "Shell" erwarte derjenige, der die Internet-Adresse "shell.de" anwähle, die Homepage der Klägerin und nicht die Homepage einer ihm unbekannten Person mit dem Familiennamen Shell. Die Klägerin habe ein schutzwürdiges geschäftliches Interesse daran, daß diejenigen, die mit ihr Kontakt aufnehmen wollten, nicht auf der Homepage der Beklagten landeten. Auch die Allgemeinheit sei daran interessiert, nicht auf eine falsche Fährte gesetzt zu werden. Dem Beklagten sei es eher zuzumuten, sich von der Klägerin abzugrenzen als umgekehrt.
Oder ?
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