
20.04.2006, 16:05
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TT-ler
erfahrenes Forenmitglied
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AW: Wechsel in MFR
Es ist in Zukunft wohl fast unmöglich eine Umstellung
durch den Fachbereich vorzunehmen, zumindest bei
knappen Quotienten.
Zitat:
Vereine haben die Möglichkeit, bei Quotienten von Spielern zusätzliche Berechnungsmethoden zu beantragen, um eine Umstellung zu verhindern. Das Sportgericht des Verbandes und auch die höchste Instanz des BTTV, das Verbandsgericht, bestätigten einen entsprechenden Ermessensspielraum des Fachbereichs Mannschaftssport. Der TSV Neustadt/Aisch hatte beantragt, drei Spieler auf 8, 9 und 10 stellen zu dürfen, deren Quotienten der Vorsaison 5,19, 5,89 und 6,88 lauteten, also Nr. 8 um mehr als 1,30 schlechter war als Nr. 10.
Begründung:
Man wolle nur die Punktspiele berücksichtigt sehen, in denen 8 und 10 mitgewirkt haben. Hier lauteten die Quotienten 5,40 und 6,48 – eine Umstellung sei damit wegen der Differenz von nur 1,08 nicht nötig. Der Fachbereich Mannschaftssport gab diesem Antrag statt – zu Recht, wie die beiden obersten Gerichte des BTTV urteilten und damit einen Einspruch des Bezirks Mittelfranken abwiesen. Zwar schrieben die Durchführungsbestimmungen für Vereinsranglisten des BTTV in Abschnitt 3 ein grundsätzliches Verfahren zur Quotientenberechnung und zu Umstellungen vor. Doch dort heißt es auch: „Abweichungen sind auf Antrag des Vereins möglich und schriftlich zu begründen.“ Damit hätten die genehmigenden Stellen Ermessensspielraum. So könne „eine vergleichende Betrachtung der im direkten Vergleich erzielten Ergebnisse Berücksichtigung inden“ oder „geprüft werden, ob ein Spieler vorwiegend gegen starke oder schwache Teams mitgewirkt hat“.
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