Zitat:
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außerhalb der Mitgliederversammlung ist ein Vorstand jedoch nach h. M. nicht einmal verpflichtet, einzelnen Mitgliedern Auskunft zu geben
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Denke eher schon
Reichert, Handbuch des Vereins- und Verbandsrechts 7. Aufl. Rn 1528
"In den schriftlichen Geschäfts- und Rechenschaftsbericht des Vorstandes hat jedes Mitglied ein Einsichtsrecht"
Unter Verweis auf LG Mainz BB 1989/812.
Wobei die Mitglieder in unserem Fall die Vereine sind.