Zitat:
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Zitat von Sparti
Denke eher schon
Reichert, Handbuch des Vereins- und Verbandsrechts 7. Aufl. Rn 1528
"In den schriftlichen Geschäfts- und Rechenschaftsbericht des Vorstandes hat jedes Mitglied ein Einsichtsrecht"
Unter Verweis auf LG Mainz BB 1989/812.
Wobei die Mitglieder in unserem Fall die Vereine sind.
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Ein Einsichtsrecht in den schriftlichen Rechenschaftsbericht ist etwas anderes als ein Auskunftsrecht während des Jahres zu einer einzelnen Frage.