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Also ich glaube nicht, dass eine Wehrübung ein Verlegungsgrund ist. Jedenfalls findet sich in der WO keine explizite Regelung dafür. Allerdings kann in begründeten Fällen eine Verlegung von der zuständigen Stelle genehmigt werden. Von daher würde ich mich an deiner Stelle an den Staffelleiter wenden, der ja im Endeffekt entscheidet.
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