Zitat:
Original geschrieben von Die Noppe
Auf die Frage wieviele Noppen auf meinem Schläger denn fehlen dürften sagte mir bei einer Bezirksmeiterschaft der Oberschiedsrichter:"KEINE EINZIGE! Es muss auf dem Belag für eine ebene Oberfläche gesorgt sein. Das ist nicht vorhanden sobald auch nur eine Noppe rausbricht."
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das ist definitiv falsch:
"Geringfügige Abweichungen von der Vollständigkeit des Belags oder der Gleichmäßigkeit seiner Farbe, die auf zufällige Beschädigung, auf Abnutzung oder Verblassen zurückzuführen sind, können zugelassen werden, sofern sie die Eigenschaften der Oberfläche nicht entscheidend verändern." (int. tt-regeln A 4.7)
diese regelung schließt einzeln herausgebrochene, sowie durch zuschneiden am rand nicht vollständige noppen mit ein. es muss schon so ein typisches "loch" vorhanden sein - dann findet man auch den einen qcm.
gruß.