@Günter
Bisher habe ich zu diesem Thema nicht geantwortet, weil ich mit der ganzen Angelegenheit nichts zu tun habe, kann mich jetzt aber nicht mehr zurückhalten.
Beim Lesen Deiner Ausführungen wird nämlich deutlich, dass hier jemand schreibt, der vom Arbeitsrecht so gut wie keine Ahnung hat.
Anderenfalls dürfte wohl bekannt sein, dass bei Abfindungen von den Arbeitsgerichten üblicherweise ein Bruttomonatsgehalt für
zwei Beschäftigungsjahre (in Bayern z.B. im Bereich des ArbG Nürnberg sogar für
drei Beschäftigungsjahre) zugesprochen wird.
Zum Thema Befristung von Arbeitsverträgen empfehle ich eine Lektüre des TzBfG (Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge), insbesondere des § 14 sowie eines geeigneten Lehrbuches (Hinweis: das ist nicht die Zeitung mit den vier großen Buchstaben).
Daher meine Bitte: Erst
genau informieren, dann schreiben, aber nicht weiter derartig niveaulos!