|
AW: Wie geht es mit dem BTTV weiter?
Mepe meint die Befristung eines befristeten Arbeitsverhältnisses auf max. 2 Jahre. Demnach ist bereits der erste der laut G. geschlossenen Arbeitsverträge unzulässig befristet.
Wenn es der Wahrheit entspricht, ist es in der Tat erschreckend. Ausser es greift §14 Abs. 1 Z. 7 (haushaltsrechtl. Bestimmung). Damit entfiele der sachliche Grund für Abs. 2 und die Befristung wäre zulässig.
IMHO unwahrscheinlich, vielleicht könnte jemand etwas mehr Licht in die Sache bringen. Immerhin stehen massive Vorwürfe im Raum.
__________________
|