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Alt 03.05.2006, 22:43
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René Schaible
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AW: Wie geht es mit dem BTTV weiter?

Mepe meint die Befristung eines befristeten Arbeitsverhältnisses auf max. 2 Jahre. Demnach ist bereits der erste der laut G. geschlossenen Arbeitsverträge unzulässig befristet.

Wenn es der Wahrheit entspricht, ist es in der Tat erschreckend. Ausser es greift §14 Abs. 1 Z. 7 (haushaltsrechtl. Bestimmung). Damit entfiele der sachliche Grund für Abs. 2 und die Befristung wäre zulässig.

IMHO unwahrscheinlich, vielleicht könnte jemand etwas mehr Licht in die Sache bringen. Immerhin stehen massive Vorwürfe im Raum.
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