schätze mal diese Ausschreibung ist so nicht rechtens, da wegen WO C 1.7 gilt:
Zitat:
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Ab der Jungen-B-, Mädchen-B-Klasse ist eine altersmäßige oder eine leistungsmäßige Ein-schränkung möglich. Bei der leistungsmäßigen Einschränkung müssen die zugelassenen Spielklassen im Jugend-, Schüler- und Erwachsenenbereich im Turnierantrag aufgeführt werden.
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Es müssen also die Klassen aufgeführt werden.
In der aktuellen Ausschreibung wird lediglich dargelegt, welche Klassen ausgeschlossen sind. Ich glaub schon, dass es einen Unterschied macht, rein formal wenigstens.
Inhaltlich fänd ich es aber auch gegenüber den unteren Kreisklasse nicht gerade förderlich, wenn die Bezirklasse in der B-Klasse mitmischt
Vielleicht sollte sich der hiesige Jugendausschuss mal seine Gedanken machen.