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Zitat von LocutusofBorg
Da er in der Materialliste bis zum 30.06.06 noch nicht drin steht, nehme ich an, das er erst ab dem 01.07.06 zugelassen ist.
Die Vorabversion die ich habe, kann man aber rein äußerlich nicht von dem normalen Bryce unterscheiden, da das PowerSponge erst bei den Verkaufsversionen für die Händler reingelasert wird.
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Täusche ich mich oder ist das Nachbehandeln von Belägen nicht verboten? Wenn man die Versionen a) nicht unterscheiden kann und b) keine Zulassung für den 1.7.2006 beantragt wurde, dann ist das doch wohl nichts anderes als damals beim Curl P1 Spezial, oder?