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wieder mal was neues (aus dem TTVWH - Newsletter):
RECHT
* TTC Eilenburg erhält einstweilige Verfügung
Das Oberlandesgericht Dresden erteilte dem Regionalligisten TTC Eilenburg am gestrigen Mittwoch in der Berufungsverhandlung gegen den sächsischen Tischtennisverband eine einstweilige Verfügung. Diese erlaubt dem Verein, sowohl in der Vor- als auch in der Rückrunde bis zur Entscheidung in der Hauptsache mit der eingereichten Aufstellung anzutreten. Die Vorsitzende Richterin verwies zwar auf die Notwendigkeit einer Aufenthaltsgenehmigung für die betreffenden Spieler, begründete das Urteil jedoch damit, dass die Begrenzung der Ausländeranzahl laut DTTB-Ausländerregel nicht dem Ziel der Nachwuchsförderung dienlich sei. Der TTC Eilenburg tritt in der Regionalliga seit Saisonbeginn mit 5 Nicht-EU-Ausländern an. Die DTTB-Ausländerregel (WO – B 9.3) erlaubt nur einen Spieler aus dem Nicht-EU-Ausland. Ein Hauptsacheverfahren ist in dieser Sache bisher nicht beantragt. Der Süddeutsche TT-Verband wird nun über die Spielwertung zu entscheiden haben.
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