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Alt 08.03.2002, 16:52
Ralph Ralph ist offline
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Ralph ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt (Renommeepunkte ungefähr beim Startwert +20)
möchte mich noch mal ein bißchen streiten

ich bin noch immer nicht davon überzeugt, daß es unbedingt zu einer Wiederholung kommen muß ...!

Vorausgesetzt, daß es sich nicht um Absicht handelt, kann ich als Spieler nicht alles als "Störung" reklamieren, was mir nicht in den Kram paßt; z.B. wenn mein Gegner die Umrandungen abräumt oder stürzt, bin ich mit Sicherheit auch nicht mehr 100%ig auf den Ballwechsel konzentriert; eine Störung im Sinne der TT-Regeln liegt aber m.E. nicht vor. Anders ist es, wenn der Spieler am Nebentisch "meine" Umrandungen abräumt. Dann ist es eine Störung im klassischen Sinne.
Auch das "Rumgefuchtel", wenn ich gerade am Schlagen bin, kann nur als Störung gelten, wenn der betreffende Spieler mich durch seine körperliche Präsenz am Schlagen hindert. Wenn er 50 cm entfernt von mir steht, soll er soviel winken wie er will. Klar, wenn ich dann verschlage, habe ich wenigstens jemanden, dem ich meinen Frust anhängen kann.

Um noch mal auf den Punkt zu kommen: der fliegende Schläger hat NICHT das Netz berührt (das wäre sofort ein Fehler); er ist auch nicht mit Absicht geworfen worden (was für eine Entscheidung in Sachen "Unsportlichkeit" wichtig wäre); wenn ich mich als retournierender Spieler von dem auf meiner Seite liegenden Schläger wirklich irritieren lasse (ist natürlich nicht ausgeschlossen), habe ich schlechte Karten.

Dies ist meine Meinung, die nicht "faschingsgebunden" war .

Tatsache ist natürlich auch, daß es im Ermessen des Schiedsrichters vor Ort liegt; genauso wie ein offensichtlich versprungener Ball aufgrund einer Beschädigung der Spielfläche von einigen als Wiederholungsgrund gesehen wird. Dies habe ich bislang auch nie als "let" gegeben, würde ich auch nicht fordern, wenn es mir als Spieler passieren würde. Aber auch da gehen die Meinungen sicherlich auseinander.

Auf ein fröhliches Streiten!

Gruß Ralph
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