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Günther
ich kann dir leider nicht zustimmen.
du kannst doch nicht ehrlich der meinung sein, dass die betreffenden vereine mit einer "regelkonformen" mannschaft hätten spielen und den ersatz des schadens dann vor einem ordentlichen gericht hätten einklagen sollen.
einige vereine hätten dadurch ihre ausländischen spieler nicht einsetzen können und wären unter umständen abgestiegen. wie hätte man den schaden konkret beziffern sollen? um einen materiellen schaden geltend zu machen, muß man diesen auch beziffern können. der ersatz eines immateriellen schadens wäre noch viel schwieriger geltend zu machen.
was hätten die betroffenen vereine den mit den spielern, welche sie nicht einsetzen dürfen machen sollen?
nach einem eventuellen abstieg in die oberliga bzw. einen verbleib in der regionalliga müßten die vereine sich auch wieder an die regelung halten.
ein verfahren bezüglich des schadensersatzes und ein hauptsacheverfahren bezüglich der regelung könnten sich über jahre hinziehen und die vereine müssten die regelung während der ganzen zeit hinnehmen.
nicht zuletzt haben die vereine gegenüber ihren mitgliedern (zu denen auch die ausländischen spieler zählen) eine verpflichtung, deren interessen zu vertreten. oder soll der vorstand eines vereines zu diesen mitgliedern einfach sagen - du bist zwar ein mensch, darfst hier leben (weil aufenthaltsgenehmigung), darfst hier arbeiten (arbeitsgenehmigung) bzw. studieren, darfst deinen mitgliedsbeitrag zahlen (weil vereinsmitglied), aber am spielbetrieb darfst du nicht teilnehmen.
ausserdem wollte ich noch anmerken, dass der dttb bzw. dessen mitgliedsverbände all diesen spielern eine spielgenehmigung erteilt hat/haben, wobei er/sie nach seinen/ihren eigenen statuten die voraussetzugen dafür zu prüfen hat/haben und er/sie sich die erteilung der spielgenehmigung auch vergüten lässt/lassen.
so, dass soll es dazu gewesen sein.
mfg
Mathias
Geändert von Mathias (09.03.2002 um 02:28 Uhr)
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