Alte Juristenweisheit: wenn dich keiner anklagt, wirst du auch nicht verurteilt. Auf gut deutsch: wenn's keine Sau merkt bzw. keiner moniert, dann ist es wurscht, ob's erlaubt ist. Und wenn, dann wäre mir das auch egal:
1. bin ich mir sicher, daß diese exquisite Möglichkeit (Schwamm + Klebefolie=Dämpfungsfolie) nirgends in den Regeln explizit erlaubt ist.
2. läßt es sich da trefflich streiten (s. auch uralten Beitrag über Verfahren bei unerlaubten Belägen)
3. hätte ich dabei überhaupt kein schlechtes Gewissen, denn wir Noppenspieler sind durch die ganzen Umstellungen und Regeln andauernd in den A

gekniffen worden. Und es handelt sich ja nicht wie bei der Behandlung von Noppen darum, einen "Lotteriebelag" zu erzeugen.