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Ich zitiere...
2.4 DER SCHLÄGER
2.4.1 Größe, Form und Gewicht des Schlägers sind beliebig. Das Blatt muss
jedoch eben und unbiegsam sein.
2.4.2 Mindestens 85% des Blattes, gemessen an seiner Dicke, müssen aus
natürlichem Holz bestehen. Eine Klebstoffschicht innerhalb des
Schlägerblattes darf durch Fasermaterial wie Karbonfiber, Glasfiber
oder komprimiertes Papier verstärkt sein. Sie darf jedoch nicht mehr als
7,5 % der Gesamtdicke oder mehr als 0,35 mm ausmachen - je
nachdem, was geringer ist.
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