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Nach meinem Rechtsverständnis ist eine TT-Veranstaltung öffentlich.
Und da sollte es keine Probleme geben Videos für den privaten Gebrauch zu machen. Der Passus mit dem "Recht am eigenen Bild" zieht hier nicht, dann der Spieler ist ja eine Person, an der "öffentliches Interesse" besteht.
Anders sieht die Sache aus, wenn ich die Videos vermarkten möchte, z.B. ein kleiner Lokalsender oder auch ARD und ZDF. Hier muss die Genehmigung des Veranstalters vorliegen.
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