4.3.2 Sandwich-Gummi ist eine einzelne Schicht aus Zellgummi (d.h.
Schwamm-oder Schaumgummi),die mit einer einzelnen äußeren Schicht aus gewöhnlichem Noppengummi bedeckt ist.Dabei darf die Gesamtdicke des Noppengummis nicht mehr als 2 mm betragen.
.. aufeinanderkleben ist also nicht erlaubt.
4.4 Das Belagmaterial muss das Blatt völlig bedecken,darf jedoch nicht über die Ränder hinausstehen.Der dem Griff am nächsten liegende Teil des Blattes,der von den Fingern erfasst wird,darf unbedeckt oder mit einem beliebigen Material belegt sein.
...
4.7 Geringfügige Abweichungen von der Vollständigkeit des Belags oder der Gleichmäßigkeit seiner Farbe,die auf zufällige Beschädigung,auf Abnutzung oder Verblassen zurückzuführen sind,können zugelassen werden,sofern sie die Eigenschaften der Oberfläche nicht entscheidend verändern.
Absichtliches Freilassen eines Streifens über dem Griff ist also -eigentlich- nicht erlaubt.
Aber was hindert mich daran, dort einfach ein Stück Holz aufzukleben und es zum Bestandteil des Griffes zu erklären ? Nichts ...
Interessanterweise muß es nicht einmal ein Stück Holz sein:
4.2 Mindestens 85 %des Blattes,gemessen an seiner Dicke,müssen aus natürlichem Holz bestehen. Eine Klebstoffschicht innerhalb des Schlägerblattes darf durch Fasermaterial wie Karbonfiber, Glasfiber oder komprimiertes Papier verstärkt sein. Sie darf jedoch nicht mehr als 7,5 %der Gesamtdicke oder mehr als 0,35 mm ausmachen –je nach dem,was geringer ist.
...
4.5 Das Blatt selbst,jede Schicht innerhalb des Blattes und jede Belag-oder Klebstoffschicht auf einer zum Schlagen des Balles benutzten Seite müssen durchlaufend und von gleichmäßiger Dicke sein.
Grüße,
A.
Geändert von Arralen (13.03.2002 um 12:10 Uhr)
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