|
mh
dies gilt doch aber nur dann, wenn der betreffende nicht selbständig, d.h. angestellter ist. es ist doch für die vereine viel vorteilhafter, wenn der trainer diese tätigkeit als selbständiger ausübt, da dies auch steuerliche vorteile und vorteile bezüglich der krankenversicherung mit sich bringt.
und bisher stellte es kein problem dar, mehrere verträge mit verschieden vertragspartnern für einen trainer abzuschließen (verschiedene vereine für das nachwuchstraining, dem verband, verträge mit privaten (eltern von nachwuchsspielern, spielern, usw.).
die praxis wird zeigen was möglich ist und welche konsequenzen sich durch diese regelung ergeben werden.
mfg
Mathias
Geändert von Mathias (16.03.2002 um 01:44 Uhr)
|