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München - Ausgenommen von der Regelung der Arbeitsaufenthalteverordnung werden Bürger der Europäischen Union. Mitgliedsstaaten sind:
Finnland, Schweden, Dänemark, Großbritannien, Niederlande, Belgien, Irland, Deutschland, Luxemburg, Österreich, Frankreich, Italien, Griechenland, Portugal und Spanien.
Außerdem sind Bürger der der EU assoziierten Staaten davon ausgenommen:
Bulgarien
Tschechien
Estland
Ungarn
Lettland
Litauen
Polen
Rumänien
Slowenien
Slowakei
Die USA,
Kanada,
Japan,
Israel,
Neuseeland
und Australien
bilden die Gruppe der sogenannten "priviligierten Länder". Bürger aus diesen Ländern können ohne Visum nach Deutschland einreisen. Anträge auf Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis müssen sie erst nach der Einreise stellen.
Wenn ein Bürger eines "priviligierten Landes" einen Arbeitgeber vorweisen kann, erfolgt die Erteilung der Arbeitserlaubnis, so Normurat Mirzaev, Mitarbeiter der Ausländerbehörde in München, "ohne Problem".
*Auskunft durch den Deutschen Sportbund