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Alt 14.03.2002, 13:58
MarkV MarkV ist offline
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§ 5.2.5: Schlägerwechsel aufgrund "zufälliger" starker Beschädigung

Gerade habe ich das Regelquiz auf der TT-News-Homepage gemacht.
Dort habe ich einen Fehler kassiert, wo ich von meinem Verständnis deutscher Sprache und Interpretation des Regelwerks eigentlich sicher war, richtig zu liegen.

Hierzu würde mich euer subjektives Einschätzen interessieren:

Zitat:
Frage:
Ein Spieler ist etwas emotional und wirft nach einen Ballwechsel den Schläger in die Ecke. Dabei geht er zu Bruch. Was nun?

Meine "falsche" Antwort:
Der Spieler hat das Spiel verloren. (vorgegebene Multiple-Choice-Antwortmöglichkeit)

Richtige Antwort:
Der Spieler darf mit einem Ersatzschläger weiterspielen. Erklärung: Lt. Regelauslegung des DTTB (Schiedsrichterausschußmitglied Karl-Heinz Schuster, veröffentlicht im "dts") ist das Spiel auch nach dem o.g. Fall nicht verloren. Erst in dem "seltenen Fall", wenn der Schiedsrichter den Spieler darauf hinweist, daß ein beabsichtigter Schlägerwechsel erst bei Beschädigung möglich ist und der Spieler daraufhin den Schläger zerbricht, gilt es als vorsätzliche Beschädigung. Wird der Schläger aus Frust geworfen, beabsichtigt der Spieler nicht unbedingt, den Schläger zu zerstören (er nimmt es aber natürlich in Kauf ....).
Es geht hier um die Auslegung des Paragraphen 5.2.5. In diesem heißt es wörtlich:

"... darf ein Schläger nur dann gewechselt werden, wenn er zufällig so stark beschädigt wird, dass er nicht mehr benutzt werden kann. ..."

Offensichtlich geht es hierbei in erster Linie um die Auslegung des Wortes "zufällig":
Wann ist ein Schläger "zufällig" so stark beschädigt?

Meine Interpretation von "zufällig" ist z.B.:
- ein Spieler schlägt einen harten Ball, der Schläger rutscht ihm dabei aus der Hand, fällt zu Boden und geht zu Bruch
- der Spieler bleibt im Ballwechsel mit dem Schläger am Tisch hängen => Schlägerbruch

Wenn ein Spieler dagegen den Schläger aus Frust mit voller Wucht gegen die nächste Wand pfeffert und damit die Zerstörung des Schlägers wissentlich und willentlich in Kauf nimmt, ist das meines Erachtens eben "nicht zufällig".

Wer liegt hier eher richtig?
Meine Interpretation von "zufällig" oder das Schiedsrichterausschußmitglied Karl-Heinz Schuster?

Bin auf eure Ansichten gespannt.

Viele Grüße,
MarkV

Geändert von MarkV (25.05.2002 um 17:51 Uhr)
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