hi,
Zitat:
Original geschrieben von mh
Ich würde mich als OSR gar nicht auf diese Diskussion zufällig/absichtlich einlassen, sondern den Spieler wegen grober Unsportlichkeit aus dem Wettbewerb nehmen.
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genau
das ist der punkt, warum B 5.2.5 eben nicht bei wissentlicher zerstörung des schlägers angewendet werden kann (soll). schlägerwerfen stellt eine unsportlichkeit dar, die laut int. tt-regeln anders (s.o.) geahndet wird (bis hin zur disqualifikation). B 5.2.5 dagegen soll lediglich regeln, dass ein schlägerwechsel innerhalb eines spiels aus taktischen gründen nicht möglich ist. das wort "zufällig" ist allerdings sicherlich nicht ganz glücklich gewählt. ob das aber einfach nur aus einer schlechten übersetzung kommt, oder die regel generell nicht gut ausformuliert ist, weiß ich nicht...
gruß.