|
Videoaufnahmen
Ich habe mir mal die alten Eintrittskarten der EM 2000 und von den German Open 1999 angeschaut. Unten auf der Karte der EM 2000 steht: "Karte auf Verlangen vorzeigen. Keine Haftung für Sach- und Körperschäden, Videoaufnahmen und Rauchen ist in den Spielhallen untersagt. Kein Anspruch auf Rückerstattung des Eintrittspreises." Alles bis auf die Stelle über die Videoaufnahmen, steht auf der Karte der German Open 99. Nun stellt sich die Frage, wer das festgelegt hat, die TT-Funktionäre der beiden Veranstaltungen oder die Betreiber der Bremer Stadthalle.
|