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Alt 18.03.2002, 13:50
Michael Frey Michael Frey ist offline
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Wer den Artikel aufmerksam liest, wird erkennen: Auch Ausländer aus EU-assoziierten Staaten sind nicht betroffen. Sie werden EU-Ausländern gleichgestellt.

Zitat: "Da Deutschland ein Sonderabkommen mit Nordamerika über Arbeitsaufenthalte
pflegt, sind US-Bürger und Kanadier weitgehend von der Regelung ausgenommen.
Ebenfalls nicht betroffen sind Menschen aus den der EU assoziierten Nationen wie
Ungarn, Polen oder Rumänien."

Im Ergebnis ist daher festzuhalten: Die Ausländerregelung des DTTB verstößt auch gegen diese Regelung, da diese - wenn man dem Entwurf glauben schenken darf- nicht nach einem Art. 39 EGV vergleichbaren Rechtsanspruch differenziert.

Man wird im Ergebnis abwarten müssen, inwieweit die Sonderregelungen "lex Fußball" gerichtsfest sind...
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"Glut wird alles, was ich fasse,
Asche alles was ich lasse,
Flamme bin ich sicherlich"
(Nietzsche)
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