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AW: Schläger einfrieren erlaubt?
Da sieht man mal wieder, was die Funktionäre (Achtung, Verallgemeinerung!) für eine Ahnung von den Regeln haben.
Der SRA zitiert die Regelstelle doch selber. Entscheidende Änderungen der Oberfläche sind nicht zulässig, aber die Eigenschaften der Oberfläche ändern sich durch das Spritzen mit Benzin doch nicht.
Wie kann man nur so blind sein?
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...weil ich's kann.
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