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Zitat von bongoman
V.a. interessant daran finde ich, dass die Änderung der Spieleigenschaften durch das Spritzen doch genau so ist, wie die Änderung beim Kleben, nur wahrscheinlich etwas mehr ausgeprägt. Nach dieser Logik wäre das Kleben doch auch verboten. Das Kleben ist zwar anderweitig explizit erlaubt soweit ich weiß, aber dadurch, dass das Spritzen an sich nicht verboten ist, darf eigentlich auch nicht die Veränderung der Spieleigenschaften bemängelt werden...
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Vollkommen richtig, aber die schönste Stelle an diesem bemerkenswerten Kommentar finde ich die, wo sie den Sinn des Regelmachers zitieren:
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Zitat von
Die Gründe für mögliche Abweichungen sind mit
"..zufälliger Beschädigung, Abnutzung oder Verblassen" eingegrenzt. Es ist die Intension der
regelgebenden Instanzen, die ursprüngliche Eigenschaft eines zugelassenen Schlägerbelages
(ITTF-Belagsliste) zu erhalten und daran keine Veränderungen zu erlauben. Nur deswegen
macht es auch Sinn, dass sich der Gegner vor einem Spiel den Schläger und die Beläge seines
Gegners ansehen darf um somit den konkreten Belagstyp zu erkennen und sich auf seine
Eigenschaften einzustellen.
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So schon logisch falsch hab ich schon längere Zeit niemanden mehr argumentieren hören (da ich politiker geschwaffel meistes wegschalte

), wenn das nämlich die ursprüngliche Intention gewesen wäre, so würde es vollkommen ausreichen,dass man dem Gegner sagt, was für Beläge mann hat