Zitat:
|
Zitat von Dieterkuhn
Natürlich ist dass Sinn und Zweck der Regel, aber es ist doch kein logischer Schluss vom Zeigen auf diese Regelinterpretation zu schliessen.
|
Wir reden doch über den folgenden Abschnitt oder?
Zitat:
Eine Regelauslegung ergibt sich aber direkt aus der Vorschrift zum Schläger unter A 4. Dort sind die Bestandteile und die Beschaffenheit eines Schläger klar beschrieben. Unter A 4.7 werden Abweichungen des Schlägerbelages sanktioniert, "... sofern sie die Eigenschaften der Oberfläche nicht entscheidend verändern". Die Gründe für mögliche Abweichungen sind mit "..zufälliger Beschädigung, Abnutzung oder Verblassen" eingegrenzt. Es ist die Intension der regelgebenden Instanzen, die ursprüngliche Eigenschaft eines zugelassenen Schlägerbelages
(ITTF-Belagsliste) zu erhalten und daran keine Veränderungen zu erlauben. Nur deswegen macht es auch Sinn, dass sich der Gegner vor einem Spiel den Schläger und die Beläge seines Gegners ansehen darf um somit den konkreten Belagstyp zu erkennen und sich auf seine Eigenschaften einzustellen.
|
Das ist für mich absolut nachvollziehbar und logisch. Es würde keinen Sinn machen dem Gegner den Schläger zu zeigen, wenn er nicht auf dieser Grundlage einen Rückschluß ziehen könnte.
Zitat:
|
Zitat von Dieterkuhn
Denn besten Grund, warum dieser Schluss nicht logisch sein kann, liefern sie ja gerade im Satz davor, dass es nämlich erlaubte Abweichungen gibt, und ein Anschauen des Schlägers gerade so etwas mit erfassst.
|
Die erlaubten Abweichungen haben zum einen rein praktischen Hintergrund. Da sich der Belag ständig abnutzt müßtest du ja ansonsten ständig den Belag wechseln. Übrigends kann ein Schiedsrichter einen beschädigten Belag oder stark abgenutzen Belag durchaus für nicht regelkonform erklären.
Zitat:
|
Zitat von Dieterkuhn
Was mich wirklich bei diesem Schriftstück nervt, ist diese Argumetation.
Es muss so sein, es ergibt sich klar aus den Regeln... aber eine wirklichen Grund liefern sie meiner Meinung nach nicht wirklich
|
Ich weiß offengesagt nicht genauf auf was du jetzt anspielst - gehts um das Einspritzen von Benzin oder ums einfrieren des Schlägers. Beim Einspritzen von Benzin stimm die Argumentation in der Tat nicht. wie Sven M. ja geschrieben hat verändert es ja nicht die Oberfläche.