Zitat:
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Zitat von Balian
Nur wie gesagt: manchmal tut etwas mehr Gelassenheit und Sachlichkeit gut.
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Gut, ich fange nochmal von vorne an.
Eine GLN ist eine lange Noppe, die keine oder geringe Reibungswerte besitzt.
Wenn ein Belag glatt ist, dann kanner keinen Schnitt erzeugen.
Wenn Spin im Ball ist, dann bleibt dieser bestehen.
Ich denke, dass ich bisher sachlich war.
Indem man mit einem Ball über den Belag reibt, kann festgestellt werden, ob dieser glatt ist.
Auch ein Spieler, der sich in den unterschiedlichen Eigenschaften der Noppen nicht auskennt, sollte dazu in der Lage sein.
Das ist wirklich nur genau und nicht herabsetzend gemeint.
Theoretisch habe ich also alle Informationen, die ich brauche, damit der Gegner mich nicht verwirren kann.
Nun brauche ich also nur auf diese Noppe spielen, denn ich weiß ja, dass Schnitt zurück kommt, wenn ich Schnitt in den Ball gebe. Da aber die Flugrichtung geändert wird und der Spin nicht, wird aus einem Unterschnittball einer mit Topspin und aus einem Topspinball einer mit Unterschnitt. Falls ich mit einer dieser Bälle Probleme habe, dann kann ich die Noppe auch ohne Schnitt anspielen.
Ich denke, dass es immer noch sachlich ist.
Da der GLN -Spieler aber nicht aktiv den Spin verändern kann, ist der NI-Spieler der, der den Spielverlauf bestimmen kann. Der GLN-Spieler ist in der Lage die Flugrichtung des Balles zu bestimmen, aber er kann mit der GLN nie den Schnitt bestimmen.
Nun verweise ich auf die Begründung, die zu dem Verbot der GLN führen soll.
Demnach ist das Spiel mit der GLN so gefährlich, weil in den Bällen kein oder wenig Spin ist.
Wenn der NI-Spieler aber mit "toten" Bällen Probleme hat, so kann er doch dies leicht ändern, indem er Spin in die Bälle gibt. Es gibt aber auch NI-Spieler, die sich gerade über diese "toten" Bälle freuen.
An dieser Stelle geht also keine Gefahr von den GLN aus.
Das zweite Argument war, dass der Gegner durch die Bewegung des GLN-Spielers getäuscht wird.
Nun am Spin kann der GLN-Spieler nichts verändern.
Wie soll er aber den NI-Spieler täuschen?
Weiter wurde gesagt, dass die Messungen dazu führen sollen, dass Mindestreibungswerte festgelegt werden können.
So jetzt kommt mal eine Meinung von mir, ich meine, dass es keine Messungen gibt, die zu Mindestreibungswerten führen, vielmehr ist ein Mindestreibungswert eine Größe, die vorgegeben werden muss. Da fängt meiner Meinung nach die Willkür an, wer soll diesen Wert bestimmen.
Nun ist es meiner Meinung nach auch noch nie vorgekommen, dass die Mehrzahl der Aktiven bestimmen konnten, welches Material zugelassen wird.
Wenn nun gesagt wird, dass die Aktiven doch ein Aufschub der Kleberegelung erreicht haben, so denke ich, dass es sich da um die Aktiven handelt, die mit TT Geld verdienen und nicht um die Mehrheit aller Aktiven, zumindest gab es in unserem Verband da keine Umfrage zu.
Nun habe ich etwas den Faden verloren, also zurück zur Begründung.
Es wird davon ausgegangen, dass 25-30 Beläge von einem Verbot betroffen würden. Wohlgemerkt wude noch keine Messung durchgeführt. Dies bestärkt mich in der Annahme, dass beabsichtigt ist, diese Beläge zu verbieten und danach soll dann der Mindestreibungswert festgelegt werdenl, damit das Verbot auch auf diese zutrifft.
Nun muss ich aber Spanien-Frankreich sehen.
Gruß,
Horst