Zitat:
|
Zitat von Pepino
Sorry, aber das ist doch eh alles nur, um das TT-Sommerloch zu füllen. Heisse Luft um nix...
Damit solch ein Verbot überhaupt machbar wäre, müssten viele Voraussetzungen erfüllt sein:
1. Die Belagszulassungsliste muß zwingend für jeden Belag einen zulässigen Spielraum für den "Glattheitsfaktor" beinhalten.
2. Es muß eine Möglichkeit geben, immer und überall die Glattheit eines Belages zu messen und mit den Werten der Belagszulassungsliste zu vergleichen.
3. Dieses Meßgerät muß bezahlbar sein für alle Vereine und Turnierausrüster bzw. für alle Schiedsrichter.
4. Die Meßeinrichtung muß geeicht sein und in regelmäßigen Intervallen überprüft werden (z.B. TÜV).
So lange auch nur einer dieser 4 Punkte nicht erfüllbar ist, ist das alles eine Sommerloch-Ente und nichts mehr als sinnlos den Geist beschäfftigt.
Wobei ich noch nicht einmal an die Realisierung von Punkt 1 glaube!
|
Der Weg ist das Ziel, gerade wenn man ins Alter kommt, ist es nie sinnlos, den Geist zu beschäftigen. Wenn aber Punkt 1 durchkommt, dann könnte dies ein Anschub für die Not leidenden TT-Händler sein. Ich nehme stark an, dass dann so mancher seinen NI früher wechsel müsste, als ihm lieb währe.