Zitat:
Original geschrieben von Die Noppe
Du solltest außerdem eine Stafanzeige gegen diese Leute aufegeben. Du wirst ja die Namen bzw. die Adressen und alles notwendige dafür haben?!
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Also ich glaube nicht, dass man für das ausleihen und nicht rechtzeitige zurückgeben Strafanzeige gegen jemanden aufgeben kann.
Man sollte mal nicht mit Kanonen auf Spatzen schießen finde ich.
Vielleicht haben es einige Leute nur vergessen und es fällt ihnen wieder ein wenn sie das hier lesen.