Zitat:
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Zitat von w_W_
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Dann kann man doch glatte zur Zeit noch zugelassene Noppen
als serienmäßig nachbehandelte Noppen bezeichnen, oder nicht?
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Es gibt auch andere Methoden, zB die Gummimischung. Kautschuk ist jedenfalls von Natur aus nicht glatt.
Serienmäßig Nachbehandelt kann man die erlaubten Beläge IMHO im Sinne der Regel nicht nennen, weil es im wesentlichen um die ITTF-Zulassung geht, und die zZ erlaubte Behandlung oder Bearbeitung findet eben vor der Zulassung statt.