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AW: Stadtmeisterschaften: Der 2. Teil
Nette Diskussion hier. Ein Blick in die Wettspielordnung hätte sie allerdings durchaus abkürzen können (wie war das doch gleich: "Wer lesen kann....").
"E. 6 Regelung für offene Turniere, Einladungsturniere und Freundschaftsspiele
Mit der Freigabe nach E 4.1 der WO (Anmerkung: = Seniorenerklärung) erhalten Jugendliche/Schüler automatisch zugleich die Freigabe für Individual- und Mannschaftswettbewerbe in der Herren- bzw. Damenklasse bei offenen Turnieren, Einladungsturnieren und Freundschaftsspielen.
Für Jugendliche/Schüler ohne Freigabe nach E 4.1 der WO regeln die Mitgliedsverbände die Freigabe für Individual- und Mannschaftswettbewerbe in der Herren- bzw. Damenklasse bei offenen Turnieren, Einladungsturnieren und Freundschaftsspielen in eigener Zuständigkeit.
In beiden Fällen richtet sich die Einstufung in Leistungsklassen nach den Richtlinien desjenigen Mitgliedsverbandes, in dessen Bereich die Veranstaltung stattfindet.
6.1 Bezirke und Kreise können als Gliederung des Verbandes weitere Freigaben für Einzel-turniere erteilen.
Die Bezirke können Spielern der Jugend-Verbandsligen eine Bezirksfreigabe erteilen, die den Start bei Einzelturnieren der Erwachsenen von der höchsten Bezirksklasse an bei Turnieren erlaubt, die im Bereich des WTTV stattfinden. Jugendliche Spielerinnen aus Damen-Klassen sind bei Turnieren in der ihrer Spielklasse zugeordneten Turnierklasse spielberechtigt, es sei denn, sie werden aufgrund ihrer individuellen Spielstärke höher eingestuft.
Die Kreise können bis zu drei weiblichen und männlichen Jugendlichen/Schülern eine Kreisfreigabe erteilen, die den Start bei Einzelturnieren der Erwachsenen von der höchsten Kreisklasse an bei Turnieren erlaubt, die im Bereich des WTTV stattfinden. Diese Jugendlichen/Schüler können an Senioren-Veranstaltungen im entsprechenden Bereich teilnehmen, ohne die Spielberechtigung für Jugendmeisterschaften zu verlieren.
Bezirke und Kreise legen die Freigabe bis zum 30. Juni eines jeden Jahres fest und können die Zahl der Freigaben bis zum Monat Dezember auf die Maximalzahl erhöhen. Eine solche nachträgliche Benennung hat keine Auswirkung auf die Höhe einer Kostenerstattung bei Wechselanträgen, die zum 1. Januar gestellt werden."
Damit dürfte klar sein, dass Jugendliche in einer Klasse, die nur bis zur 2. Kreisklasse "offen" ist, nur starten können, wenn sie selbst mit Seniorenerklärung in der 2. oder 3. Herrenkreisklasse gemeldet sind.
Aaaaaaber....
Die Stadtmeisterschaften sind kein offizieller Wettbewerb des WTTV. Damit kann der Veranstalter hinsichtlich der Startberechtigung natürlich machen, was er will. Es kommt halt auf die Ausschreibung an (vielleicht enthält diese ja den Passus: ...es gilt die WO des WTTV...).
Ich wünsche allen viel Spass und Erfolg bei den Stadtmeisterschaften
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