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Alt 14.08.2006, 08:59
Frauentopspin Frauentopspin ist offline
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AW: Frischklebeverbot in geschlossenen Räumen

Ich kopiere mal meinen Beitrag aus dem Thread "tischtennis August-Ausgabe" hier hinein, weil er hier wohl besser reinpasst.

Zitat:
Zitat von Frauentopspin
Wenn wir gerade bei dieser Ausgabe sind würde mich auch noch etwas interessieren. Nämlich Teil "e)" der Regelfrage am Ende.

Zitat:
Zitat von Zeitschrift Tischtennis
e) Wie ist zu verfahren, wenn ein beim Frischkleben in der Umkleide erwischter Spieler gut 10 Minuten später zum Wettkampf mit einem anderen korrekten Schläger antritt?

Antwort: Der Spieler hat sich trotzdem des unerlaubten Frischklebens schuldig gemacht.
Das war mir neu. Ich dachte immer, es kommt darauf an dass der Schläger mit dem man spielt regelkonform sei. Vor allem: Wenn er nach 10 Minuten nicht mit einem anderen regulären Schläger antreten darf, ab wann darf er es dann wieder? 1 Stunde? Am nächsten Tag? Am nächsten Spieltag? In der nächsten Saison? Nie mehr?
Danke im Vorraus für die Antwort eines Regelkundigen.
Hierzu kamen dann antworten, dass es eben am zuständigen OSR läge, den Spieler "nur" für das Doppel oder auch für die Einzelbegegnungen zu "sperren". Jetzt stellte sich mir die Frage wie viel Zeit zwischem einem solchen Vergehen verstreichen muß, damit man die kommende Begegnung nicht kampflos verliert. Denn sicherlich wird niemand am ersten Rückrundenspieltag disqualifiziert, weil er in der Winterpause (z.B. beim Beläge testen) beim Kleben in der Halle erwischt wurde. Denn es ist ja immernoch das nächste Spiel. Daher erneut meine Frage: Wieviel Zeit muß verstreichen zwischem dem Kleben eines (dadurch nicht mehr zugelassenen) Schlägers, und dem Antreten zum Spiel mit einem anderen zugelassenen Schläger?
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