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Alt 16.08.2006, 10:28
Lukas K. Lukas K. ist offline
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Jugendfreigabe für A und B Schüler

Hallo Zusammen,

wollte mal hier fragen, da ich von offizieller Seite bisher widersprüchliche Aussagen dazu gehört habe. Angeblich soll es eine neue Regelung geben, die ich aber nirgendwo schriftlich finden konnte.

Welche Regeln gibt es zur Erteilung von Jugendfreigaben für Schüler?
Wer entscheidet das?

Mein stand war, dass die Jugendfreigabe für Schüler nach Antrag erteilt wird, wenn der Spieler Schüler S-Klasse ist. Ab wann jemand S-Klasse ist, bin ich mir aber nicht so sicher. Ich glaube Direktquali fürs 2.LRLT der Schüler, oder das erreichen des 2.VRLT waren die Kriterien. In diesen Fällen wird im allgemeinen eine Jugendfreigabe erteilt.
So war es auch bei den Spielern die ich kenne, bei meiner Schwester in Landshut, Loher, Kantner, Feierabend seinerzeit bei Aibling, Nadine Herbst letztes Jahr bei Bayern München.

Nun soll aber in diesem Jahr Schülern, die die genannten Ergebnisse erreicht haben, die Jugendfreigabe verweigert worden sein.
Ich betreue zwar keinen dieser Spieler, daher sind mir die Einzelfälle vollkommen egal. Ich würde jedoch gerne wissen was gängige Praxis ist, um die langfristige Leistungsentwicklung meiner Spieler, zu der ein Einstieg in den Erwachsenensport gehört, planen zu könnnen und dabei keine bösen Überraschungen zu erleben.

Falls hier jemand da ist, der sich damit auskennt, bitte ich um Antwort. Kann auch per PN sein, es muss keine öffnetliche Diskussion daraus entstehen. Bernd, so eine Änderung muss doch das Präsidium oder irgendeinen Verbandstag durchlaufen, oder?
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Gruss Lukas

Die beste Art die Zukunft vorherzusagen, ist, sie selbst zu gestalten. (Alan Kay)
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