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AW: Landesliga Weser-Ems 2006 / 2007
Es geht zunächst um das Verfahren!!
Es ist nicht ok. wenn ein Staffelleiter den Bedenken eines anonymen Protestführers blind folgt!
Alle Entscheidungen - so ist nun einmal das deutsche Recht - sind in der Regel überprüfbar und somit zu begründen. Es wird immer vergessen, dass wir uns im Vereinsrecht befinden! Rechtliches Gehör ist ein im Grundgesetz festgeschriebenes Recht, über das sich auch TT-Funktionäre nicht so einfach hinwegsetzen können.
Eine Entscheidung kann nur nach Anhörung beider Seiten getroffen werden, zumal hier ein endgültiger Zustand durch die Verhängung der Sperrvermerke geschaffen wird.
Das Vorgehen des Staffelleiters öffnet alle Türen für Spekulationen.
Soweit ich die WO und deren AB richtig verstehe, ist ein Mannschaftsmeldeformular zur Genehmigung einzureichen. Dort ist der Spieler entsprechend seiner Spielstärke einzuordnen.
Wie kann die Spielstärke überprüft werden?
Bei einem Spieler, der in der vergangenen Serie aktiv gespielt hat, kein Problem. Es gibt Bilanzen.
Bilanzen, die hier zur Vergleichsberechnung beigezogen werden können, gibt es aber nicht. Einstufungen in Ranglisten pp gibt es auch nicht.
Da keine vergleichbaren Ergebnisse vorliegen, legt die zuständige Stelle die Einstufung nach eigenem Ermessen verbindlich fest.
Frage? Kennt der Stafelleiter den Spieler und seine jetzige Spielstärke? Antwort: nein.
Frage? Nach welchen Erkenntnisssen erfolgt die Entscheidung der zuständigen Stelle?
Antwort: Es erfolgt eine rein persönliche Einschätzung der Spielstärke des betreffenden Spielers. Was aber, wenn dieser z.B. aus Bayern kommt? Woher gewinnt der Staffelleiter in einem solchen Fall seine Entscheidungsgrundlagen?
Man kann also nur hoffen, das ein Staffelleiter bei Fehlen objektiver Beurteilungsgrundlagen die richtige Eingebung hat.
Daher sollte die eigentliche Verantwortlichkeit beim Verein liegen. Der Verein hat ein Meldeformular vorzulegen, wonach die Spieler entsprechend ihrer Spielstärke aufgeführt werden müssen.
Es kann nicht angehen, das dem Verein bereits im Vorfeld unsaubere Methoden unterstellt werden. So werden Abteilungsleiter im Vorfeld zum "Betrüger" gestempelt.
Es kann daher vernünftigerweise nur eine Lösung geben: Der Staffelleiter informiert den Verein darüber, dass er Bedenken gegen die Aufstellung hat. Das geschieht sobald er das Mannschaftsmeldeformular erhalten hat. ER kann sich diesbezüglich auch noch mit den anderen Staffelleitern in Verbindung setzen (was leider nicht immer geschieht).
Der Verein könnte sodann - wenn er den Einwänden des Staffelleiters folgen will - ein neues Mannschaftsmeldeformular vorlegen oder aber seine Entscheidung begründen.
Die WO sieht ein Miteinander vor - kein Gegeneinander nach dem Motto:
Ich sage an, wo es lang geht.
Gibt es wirklich kein Einvernehmen, hat eine Entscheidung zu erfolgen. Diese Entscheidung muss aber einer rechtlichen Überprüfung standhalten können.
Davon kann im konkreten Fall m.E. keine Rede sein.
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