Zitat:
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Zitat von HHF
Somit sollte es eigentlich erlaubt sein wenn ich das richtig interpretiere.
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punkt 4.4
"Das Belagmaterial muß das Blatt völlig bedecken"
völlig bedecken heißt doch: vollständig, komplett, etc.... und nichts anderes, oder?
wenn man etwas frei lässt, dann bedeckt der belag nicht mehr "völlig" das blatt...oder ist mit "belagmaterial" alles gemeint?
"Der dem Griff am nächsten liegende Teil des Blattes"
sind damit nicht die kleinen "dreiecke" gemeint, auf die einige ihre initiale schreiben?