Die Entsprechenden Regelungen finden sich in den ITTR Teil B, 4.1:
4.1.1 Unmittelbar, nachdem der Ball aus dem Spiel ist und ein Ballwechsel beendet wurde, oder so bald wie möglich danach gibt der Schiedsrichter den Spielstand bekannt. Dabei muss er Beifall und andere Geräusche berücksichtigen, die seine Ansage übertönen könnten.
4.1.1.1 Bei der Spielstandansage während eines Satzes nennt der Schiedsrichter zuerst die erzielten Punkte des im nächsten Ballwechsel dieses Satzes aufschlagenden Spielers oder Paares, danach die des gegnerischen Spielers oder Paares.
4.1.1.2 Zu Beginn eines Satzes und vor jedem Aufschlagwechsel deutet der Schiedsrichter auf den nächsten Aufschläger und kann zusätzlich zur Spielstandsansage auch den Namen des nächsten Aufschlägers nennen.
4.1.1.3 Bei Satzende nennt der Schiedsrichter zuerst den Namen des Satzgewinners, dann die von diesem Spieler oder Paar erzielten Punkte und schließlich die des gegnerischen Spielers oder Paares.
4.1.2 Der Schiedsrichter kann, zusätzlich zur Spielstandsansage, seine Entscheidungen durch Handzeichen unterstreichen.
4.1.2.1 Wenn ein Punkt erzielt wurde, kann er seinen dem betreffenden Spieler oder Paar zugewandten Arm so heben, dass der Oberarm waagrecht und der Unterarm senkrecht liegt, mit der geschlossenen Hand nach oben.
4.1.2.2 Muss ein Ballwechsel aus irgendeinem Grund wiederholt werden, kann der Schiedsrichter die Hand über den Kopf heben, um anzuzeigen, dass der Ballwechsel beendet ist.
4.1.3 Der Spielstand und - bei der Wechselmethode - die Zahl der Rückschläge werden in Englisch oder in einer beliebigen anderen Sprache angesagt, die von beiden Spielern oder Paaren und dem Schiedsrichter akzeptiert wird.
4.1.4 Der Spielstand muss auf mechanischen oder elektronischen Zählgeräten angezeigt werden, die für die Spieler und, soweit möglich, für die Zuschauer klar zu erkennen sind.
Von den Handzeichen sind insbesondere das Stop-Zeichen und das Anzeigen des nächsten Aufschlägers sinnvoll. Über den Sinn der Punktanzeige mittels Handzeichen wenn man ein Zählgerät vor sich stehen hat lässt sich vortrefflich streiten

.
Und wenn die Spieler meinen sie wüssten es besser und müssten sich beschweren, kommt ITTR B 3.3.1 zum Tragen:
3.3.1 Keine Vereinbarung zwischen Spielern in einem Individualwettbewerb oder zwischen Kapitänen in einem Mannschaftswettbewerb kann eine Tatsachenentscheidung des verantwortlichen Schiedsrichters bzw. Schiedsrichter-Assistenten, eine Entscheidung in Fragen der Regeln oder Bestimmungen des verantwortlichen Oberschiedsrichters oder eine Entscheidung der verantwortlichen Turnierleitung in irgendeiner anderen Frage der Turnier- oder Spielabwicklung ändern.
PS: Die Frage wäre im Regelforum auch gut aufgehoben