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Zitat von mastermind777
Dann könnte man doch die Frage stellen, ob das unter dem Aspekt des Verbraucherschutzes (EU-Recht) überhaupt zulässig ist. Müsste der Hersteller bzw. Verkäufer nicht in besonderer Form darauf hinweisen, dass dieser Belag für den (normalerweise) Einsatz im Spielbetrieb nach ITTF-Regeln in absehbarer Zeit gar nicht mehr zulässig sein wird ? Und falls dieses nicht geschieht, dann Rücknahmepflicht, Schadenersatz etc. ? Was meinen die "Rechtsverdreher"  dazu ?
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Zulässigkeitsbedenken von einem , der bei **** Nachbehandlungsanleitungen und nachbehandelte Noppen verkauft ?