Zitat:
Zitat von Lars Dittrich
Das liegt jetzt an Sandersdorf! René Richter hat als Staffelbearbeiter das Spiel 9:0 für USV gewertet aber es besteht natürlich die Möglichkeit von Sandersdorfer Seite Einspruch gegen die Spielwertung einzulegen. Dies müsste dann aber meines Wissens beim Sportgericht des TTVSA passieren (gibt bestimmt auch eine Einspruchsfrist meistens 14 Tage oder einen Monat).
Das Sportgericht könnte dann eine erneute Spielansetzung beschließen sofern sie der Auffassung sind, dass das den Regeln der Wettspielordnung entspricht.
Hiergegen könnte dann aber wiederum USV Einspruch einlegen. D.h. das ganze kann sich noch eine Weile hinziehen aber nur falls Sandersdorf Wiederspruch einlegt andernfalls wird es bei der Spielwertung von 9:0 für den USV bleiben.
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Hi Lars,
wie ich oben schon dargelegt habe, dürfte die WO eine Neuansetzung nicht hergeben. Die Spielansetzung war 14:00 Uhr, Sandersdorf war nicht da, ergo wird das Spiel 9:0 für USV gewertet.
Ob es laut WO die Pflicht eines Staffelleiters ist, die Teams bei einer Änderung der Spielzeiten, zu informieren, weiß ich nicht. Zumindest ist mir eine solche Regel nicht bekannt.
Nichtsdestotrotz hätte aus Fair Play-Gründen eine Information rausgehen müssen bzw. das Spiel neu angesetzt werden müssen.